Aufgebot
Ausschlussbescheid vom 8.11.2022
online veröffentlicht am 23.11.2022
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stellt den folgenden Ausschlussbescheid nach § 25 Absatz 1 Satz 5 Geologiedatengesetz zu inhaberlosen geologischen Daten, die der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Rahmen der Standortsuche für hochradioaktive Abfälle zur Verfügung gestellt worden sind, öffentlich zu:
Ausschlussbescheid vom 8.11.2022
Die in der Anlage des Ausschlussbescheides aufgeführten geologischen Nachweisdaten mit den maßgeblichen geologischen Fach- und Bewertungsdaten sind inhaberlos. Die Anlage ist Bestandteil des Ausschlussbescheides.
Anlage zum Ausschlussbescheid: Liste staatlicher Daten nach Aufgebot
Aufgebot vom 03.02.2021
online veröffentlicht am 05.02.2021
zu inhaberlosen geologischen Daten nach § 25 Geologiedatengesetz, die der Bundesgesellschaft für Endlagerung zur Verfügung gestellt worden sind
Die Inhaber der hier veröffentlichten geologischen Nachweisdaten sowie der dazugehörigen, sich im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) befindlichen Fach- und Bewertungsdaten sind dem LfULG nicht bekannt. Das Aufgebot richtet sich daher an die Inhaber dieser geologischen Daten und bittet sie, sich innerhalb eines Jahres beim LfULG zu melden.