Hauptinhalt

Standortauswahl

Fachstellungnahme des LfULG zum »Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG« der Bundesgesellschaft für Endlagerung vom 28.09.2020 – zur Betroffenheit des Freistaates Sachsen

Freiberg, 21.01.2021

online veröffentlicht am 27.01.2021

Die Karte zeigt das Ergebnis der Prüfung des Zwischenberichtes Teilgebiete der BGE.
Prüfergebnis des Zwischenberichtes Teilgebiete gemäß $13 StandAG für den Freistaat Sachsen: Grüne Flächen zeigen Regionen, in welchen die Ausweisung als Teilgebiet fachlich plausibel ist. Rosa Flächen zeigen Regionen, in welchen die Ausweisung als Teilgebiet fachlich unplausibel ist.  © LfULG

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfLUG) hat den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Teilgebieten in Sachsen geprüft und eine Fachstellungnahme veröffentlicht. Anlass waren die von der BGE im September 2020 bekanntgegebenen potenziellen Gebiete in Deutschland, die allein aufgrund ihrer geologischen Gegebenheiten grundsätzlich als Endlager für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen.

Für das Gebiet des Freistaates Sachsen sind von der BGE Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.526 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Die fachliche Prüfung durch den Staatlichen Geologischen Dienst des LfULG ergab, dass circa 6.155 Quadratkilometer dieser Gesamtfläche nicht die erforderlichen Kriterien nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) erfüllen. Die Abweichung liegt darin begründet, dass die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in einigen Regionen der in Sachsen ausgewiesenen Teilgebiete nicht vorkommen.

Download der Fachstellungnahme

Download der hochauflösenden Karte mit dem Prüfergebnis

um herauszufinden, wie Ihre Gemeinde betroffen ist, gehen Sie bitte zum WebGIS der BGE

zurück zum Seitenanfang