Standortauswahl
Im September 2017 wurde das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe offiziell auf Grundlage des Standortauswahlgesetzes (StandAG) begonnen. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe von nationaler Bedeutung, die in der Verantwortung des Bundes liegt. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) überwacht den Suchprozess. Der Freistaat Sachsen wird im Standortauswahlverfahren federführend vom Referat 45 Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien des Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) vertreten.
Die Abteilung Geologie des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) hat als Staatlicher Geologischer Dienst folgende gesetzliche Pflichtaufgaben im Standortauswahlverfahren:
- Lieferung geologischer Daten auf Anforderung der BGE (§ 12 StandAG),
- Fachstellungnahmen zur Umsetzung der Sicherungsvorschriften nach § 21 StandAG im Rahmen der Einvernehmensverfahren mit BASE bei Eingriffen in den Untergrund tiefer 100 m (z. B. Bohrungen, Bergbauvorhaben),
- Fachstellungnahmen zu relevanten Berichten der BGE und Teilnahme an Erörterungsterminen als Träger öffentlicher Belange (§ 7 StandAG).
Fachstellungnahmen des LfULG im Rahmen des Standortauswahlverfahrens werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Fachstellungnahme des LfULG zur Veröffentlichung der Arbeitsstände durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 04.11.2024
Freiberg, 17.12.2024
online veröffentlicht am 17.12.2024
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat ihre Arbeitsstände für 2024 auf dem Onlineportal »BGE Endlagersuche Navigator« veröffentlicht. Sie hat 45% der ursprünglich ausgewiesenen Teilgebietsfläche in Sachsen in die Kategorie D »ungeeignet« eingeordnet. Begründung dafür sind nicht erfüllte Mindestanforderungen, insbesondere eine zu geringe Mächtigkeit des Wirtsgesteins in 300 bis 1500 Metern Tiefe, aber auch eine zu geringe Flächenausdehnung des Wirtsgesteinskörpers. Zusätzlich erfolgte die Zuordnung in Kategorie D »ungeeignet« auf Grund des Ausschlusskriteriums »vulkanische Aktivität«. Alle Zuordnungen zur Kategorie D wurden vom LfULG geprüft und sind im Ergebnis plausibel. Damit verringert sich die Teilgebietsfläche in Sachsen, welche sich seitens der BGE weiterhin in Bearbeitung befindet, auf 6 244 km2. Das entspricht einem Anteil an der Landesfläche von ca. 34%. Es sind immer noch alle sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte betroffen.
Download der Fachstellungnahme
Arbeitsstände der BGE vom 04.11.2024
Auf dem Weg zum Standortregionen-Vorschlag 2027 veröffentlicht die BGE einmal jährlich ihre Arbeitsstände in ihrer Webanwendung
Außerdem hat die BGE Informationen zur Geologie der Teilgebiete und der bearbeiteten Untersuchungsräume sowie zu den angewendeten Kriterien online publiziert:
- rvSU-Arbeitsstand 2024 - Oberkreide (Ost) (PDF), 604 KB Teilgebiet 008_01TG_204_01IG_T_f_kro, Stand: 4. November 2024
- rvSU-Arbeitsstand 2024 - Saxothuringikum (PDF), 713 KB Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO, Stand: 4. November 2024
- rvSU-Arbeitsstand 2024 - Südliche Phyllitzone (PDF), 605 KB Teilgebiet 011_00TG_200_00IG_K_g_SPZ, Stand: 4. November 2024
Fachstellungnahme des LfULG zum »Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG« der Bundesgesellschaft für Endlagerung vom 28.09.2020 – zur Betroffenheit des Freistaates Sachsen
Freiberg, 21.01.2021
online veröffentlicht am 27.01.2021
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfLUG) hat den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Teilgebieten in Sachsen geprüft und eine Fachstellungnahme veröffentlicht. Anlass waren die von der BGE im September 2020 bekanntgegebenen potenziellen Gebiete in Deutschland, die allein aufgrund ihrer geologischen Gegebenheiten grundsätzlich als Endlager für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen.
Für das Gebiet des Freistaates Sachsen sind von der BGE Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.526 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Die fachliche Prüfung durch den Staatlichen Geologischen Dienst des LfULG ergab, dass circa 6.155 Quadratkilometer dieser Gesamtfläche nicht die erforderlichen Kriterien nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) erfüllen. Die Abweichung liegt darin begründet, dass die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in einigen Regionen der in Sachsen ausgewiesenen Teilgebiete nicht vorkommen.
Download der Fachstellungnahme
Download der hochauflösenden Karte mit dem Prüfergebnis
um herauszufinden, wie Ihre Gemeinde betroffen ist, gehen Sie bitte zum WebGIS der BGE