Hauptinhalt

Standortauswahl

Im September 2017 wurde das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe offiziell auf Grundlage des Standortauswahlgesetzes (StandAG) begonnen. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe von nationaler Bedeutung, die in der Verantwortung des Bundes liegt. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ist Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) überwacht den Suchprozess. Der Freistaat Sachsen wird im Standortauswahlverfahren federführend vom Referat 45 Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien des Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) vertreten.

Die Abteilung Geologie des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) hat als Staatlicher Geologischer Dienst folgende gesetzliche Pflichtaufgaben im Standortauswahlverfahren:

  1. Lieferung geologischer Daten auf Anforderung der BGE (§ 12 StandAG),
  2. Fachstellungnahmen zur Umsetzung der Sicherungsvorschriften nach § 21 StandAG im Rahmen der Einvernehmensverfahren mit BASE bei Eingriffen in den Untergrund tiefer 100 m (z. B. Bohrungen, Bergbauvorhaben),
  3. Fachstellungnahmen zu relevanten Berichten der BGE und Teilnahme an Erörterungsterminen als Träger öffentlicher Belange (§ 7 StandAG).

Fachstellungnahmen des LfULG im Rahmen des Standortauswahlverfahrens werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Fachstellungnahme des LfULG zur Veröffentlichung der Arbeitsstände durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 04.11.2024

Freiberg, 17.12.2024

online veröffentlicht am 17.12.2024

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat ihre Arbeitsstände für 2024 auf dem Onlineportal »BGE Endlagersuche Navigator« veröffentlicht. Sie hat 45% der ursprünglich ausgewiesenen Teilgebietsfläche in Sachsen in die Kategorie D »ungeeignet« eingeordnet. Begründung dafür sind nicht erfüllte Mindestanforderungen, insbesondere eine zu geringe Mächtigkeit des Wirtsgesteins in 300 bis 1500 Metern Tiefe, aber auch eine zu geringe Flächenausdehnung des Wirtsgesteinskörpers. Zusätzlich erfolgte die Zuordnung in Kategorie D »ungeeignet« auf Grund des Ausschlusskriteriums »vulkanische Aktivität«. Alle Zuordnungen zur Kategorie D wurden vom LfULG geprüft und sind im Ergebnis plausibel. Damit verringert sich die Teilgebietsfläche in Sachsen, welche sich seitens der BGE weiterhin in Bearbeitung befindet, auf 6 244 km2. Das entspricht einem Anteil an der Landesfläche von ca. 34%. Es sind immer noch alle sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte betroffen.

Arbeitsstände der BGE von 2024 verglichen mit den Prüfergebnissen des LfULG (2021).
Arbeitsstände der BGE von 2024 verglichen mit den Prüfergebnissen des LfULG (2021).  © LfULG

Download der Fachstellungnahme

Arbeitsstände der BGE vom 04.11.2024

Auf dem Weg zum Standortregionen-Vorschlag 2027 veröffentlicht die BGE einmal jährlich ihre Arbeitsstände in ihrer Webanwendung 

BGE Endlagersuche Navigator.

Außerdem hat die BGE Informationen zur Geologie der Teilgebiete und der bearbeiteten Untersuchungsräume sowie zu den angewendeten Kriterien online publiziert:

Fachstellungnahme des LfULG zum »Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG« der Bundesgesellschaft für Endlagerung vom 28.09.2020 – zur Betroffenheit des Freistaates Sachsen

Freiberg, 21.01.2021

online veröffentlicht am 27.01.2021

Die Karte zeigt das Ergebnis der Prüfung des Zwischenberichtes Teilgebiete der BGE.
Prüfergebnis des Zwischenberichtes Teilgebiete gemäß $13 StandAG für den Freistaat Sachsen: Grüne Flächen zeigen Regionen, in welchen die Ausweisung als Teilgebiet fachlich plausibel ist. Rosa Flächen zeigen Regionen, in welchen die Ausweisung als Teilgebiet fachlich unplausibel ist.  © LfULG

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfLUG) hat den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu den Teilgebieten in Sachsen geprüft und eine Fachstellungnahme veröffentlicht. Anlass waren die von der BGE im September 2020 bekanntgegebenen potenziellen Gebiete in Deutschland, die allein aufgrund ihrer geologischen Gegebenheiten grundsätzlich als Endlager für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen.

Für das Gebiet des Freistaates Sachsen sind von der BGE Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.526 Quadratkilometern ausgewiesen worden. Die fachliche Prüfung durch den Staatlichen Geologischen Dienst des LfULG ergab, dass circa 6.155 Quadratkilometer dieser Gesamtfläche nicht die erforderlichen Kriterien nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) erfüllen. Die Abweichung liegt darin begründet, dass die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in einigen Regionen der in Sachsen ausgewiesenen Teilgebiete nicht vorkommen.

Download der Fachstellungnahme

Download der hochauflösenden Karte mit dem Prüfergebnis

Zwischenbericht Teilgebiete der BGE vom 28.09.2020

um herauszufinden, wie Ihre Gemeinde betroffen ist, gehen Sie bitte zum WebGIS der BGE

zurück zum Seitenanfang